15 vorschlagsberechtigte Tanz-Einrichtungen

Das Tanzland Sachsen schlägt vor

Für den dritten Sächsischen Tanzpreis sind 15 sächsische Bühnen und Festivals, auf denen Tanzproduktionen stattfinden, vorschlagsberechtigt. Die Einrichtungen können im Laufe der Theater-Saison 2018/2019 je eine Tanzinszenierung aus Sachsen vorschlagen, die entweder aus der Saison 2017/2018 oder 2018/2019 stammt.

Eine dreiköpfige Experten-Jury wird die Entscheidung über die beiden Preisträger des SÄCHSISCHEN TANZPREISES sowie des URSULA-CAIN-FÖRDERPREIS treffen. Der Jury gehören an: Claudia Feest (Vorstandsmitglied Dachverband Tanz, Berlin), Irina Pauls (Choreografin, Leipzig) und Boris Michael Gruhl (Publizist und Kritiker, Dresden).

Die Preise sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert. Die Anzahl der Vorschlagsberechntigten wurden nach der ersten Preisverleihung angepasst. Der Vorschlag muss unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen mit dem Bewerbungformular mindestens acht Wochen vor der geplanten Premiere erfolgen. Es können nur solche Produktionen vorgeschlagen werden, die in der Spielzeit 2018/2019 noch mehrfach aufgeführt werden.